Das Psycholog*innengesetz von 2013 regelt, dass im Rahmen der postgraduellen Ausbildungen für Klinische Psycholog*innen und für Gesundheitspsycholog*innen Selbsterfahrungseinheiten sowie
Supervisionseinheiten bei Kolleg*innen zu absolvieren sind, die bereits mindestens seit fünf Jahren in den entsprechenden Listen des Gesundheitsministeriums eingetragen sind.
In meiner Praxis können sowohl die benötigten Selbsterfahrungseinheiten als auch die benötigten Supervisionseinheiten absolviert werden.
Für die Zertifizierung Arbeits- und Organisationspsychologie müssen ebenfalls praxisbegleitende Supervisionseinheiten absolviert werden. Auch diese biete ich in meiner Praxis an.